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Schwör’ bei dein Mamm!
Wer unterschreibt, kann sich strafbar machen
Manche Fachbereiche der Universität Trier verlangen von den Studierenden, ihre Hausarbeit mit einer eidesstattlichen Erklärung abzugeben.
Die meisten unterschreiben diese ohne größere Bedenken. Was bleibt ihnen auch anderes übrig? Doch leider ist diese Erklärung keinesfalls so harmlos wie es auf den ersten Blick scheint.Ein Blick ins Strafgesetzbuch lehrt uns unter § 156 :

Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Ver- sicherung falsch aus-sagt, wird mit Freiheitsstrafe dabei Fahrlässigkeit vor- bis zu drei Jahren oder mit zuwerfen ist. Dazu § 161 I Geldstrafe bestraft.

Doch StGB:

Wenn eine der in den auch wer seine Quellen nur §§ 154 bis 156 bezeichneten versehentlich nicht korrekt Handlungen aus Fahrlässig- angegeben hat, kann sich keit begangen worden ist, so strafbar machen, wenn ihm tritt Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe ein.

Zwar können Plagiate auch ohne eidesstattliche Erklärungen den Ausschluss aus Übungen oder auch eine Exmatrikulation nach sich ziehen, doch macht sich ein Studierender in diesem Fall zumindest keiner Straftat schuldig.Deshalb sollte man eine solche Erklärung nur dann abgeben, wenn man dazuverpflichtet wird.

Schwör’ bei dein Mamm!

Wer unterschreibt, kann sich strafbar machen

Manche Fachbereiche der Universität Trier verlangen von den Studierenden, ihre Hausarbeit mit einer eidesstattlichen Erklärung abzugeben.

Die meisten unterschreiben diese ohne größere Bedenken. Was bleibt ihnen auch anderes übrig? Doch leider ist diese Erklärung keinesfalls so harmlos wie es auf den ersten Blick scheint.
Ein Blick ins Strafgesetzbuch lehrt uns unter § 156 :

Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Ver- sicherung falsch aus-
sagt, wird mit Freiheitsstrafe dabei Fahrlässigkeit vor- bis zu drei Jahren oder mit zuwerfen ist. Dazu § 161 I Geldstrafe bestraft.

Doch StGB:

Wenn eine der in den auch wer seine Quellen nur §§ 154 bis 156 bezeichneten versehentlich nicht korrekt Handlungen aus Fahrlässig- angegeben hat, kann sich keit begangen worden ist, so strafbar machen, wenn ihm tritt Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe ein.

Zwar können Plagiate auch ohne eidesstattliche Erklärungen den Ausschluss aus Übungen oder auch eine Exmatrikulation nach sich ziehen, doch macht sich ein Studierender in diesem Fall zumindest keiner Straftat schuldig.
Deshalb sollte man eine solche Erklärung nur dann abgeben, wenn man dazu
verpflichtet wird.

NU jetzt wieder online

Die nu gibt es jetzt wieder digital. So mit funktionstüchtiger Webseite und so.
Also husch husch neue-universal.de in die Adressleiste des Browsers eingeben und anschauen.

Mit der Veröffentlichung der aktuellen nu #86 haben wir auch wieder eine niegelnagelneue Webseite, die euch das ein oder andere Extra bietet. Die Webseite ist ein Blog, auf dem zeitgleich mit dem Erscheinen der Zeitung alle Artikel zu finden sein werden. Ihr könnt euch also entweder die NU von einer unserer schönen Redakteurinnen oder einem schönen Redakteur in die Hand drücken lassen, sie in einem der Kästen abgreifen, die auf dem Campus verteilt stehen, oder sie am Bildschirm eurer Wahl lesen.

Letzteres geht sogar auf zweierlei Art und Weise: Entweder ihr lest die Artikel direkt auf der Seite sobald sie dort auftauchen (einen RSS-Feed gibt es natürlich auch), oder ihr könnt euch die vollständige Ausgabe als PDF herunterladen, einen Link dazu findet ihr in der Seitenleiste.

Für all diejenigen unter euch, die mit einem starken Mitteilungsbedürfnis gesegnet sind, bietet der Blog eine Kommentarfunktion. Der von uns genutzte Dienst “disqus.com” erlaubt das kommentieren ohne Anmeldung, oder aber mit Anmeldung über einige Dienste bei denen ihr vielleicht schon registriert seid. Falls euch also etwas an einem Artikel nicht passt, oder ihr mit anderen darüber diskutieren wollt, könnt ihr das hier gerne tun. Jeder Kommentar wird vor Erscheinen auf der Seite von fleißigen Elfen moderiert.

Mit der Zeit werden sich auf der Seite nicht nur die Artikel der Printausgabe finden, sondern auch Multimediainhalte, die man schlecht in eine Zeitung einbinden kann, sowie Verweise zu aktuellen Artikeln mit Relevanz für Studenten in Trier und Studenten im Allgemeinen.

Die NU hat jetzt auch einen Twitter-Feed, dem ihr gerne folgen könnt, unter “twitter. com/nu_trier”.

Eine neue Email-Adresse für den Redaktionskontakt haben wir auch noch: “kontakt@neue-universal.de” lautet sie. Wenn ihr nicht wollt, dass alle Welt sie in den Kommentaren liest, könnt ihr eure Kritik, Anregungen, Lob und Schelte zur aktuellen Ausgabe auch hier loswerden.