Wohngeld beantragen — aber wie?
Bafög weg - Portemonnaie leer - Was nun?
Kein Geld mehr für Miete? Es gibt eine Alternative zum Unter-der-Brücke-Schlafen: Wohngeld. Die nu hat sich mal informiert.

Nicht wenige Studenten teilen ein unangenehmes Schicksal: das Recht auf Bafög verloren zu haben. Egal ob aus eigener Schludrigkeit oder Faulheit, wer seine Scheine nicht fristgerecht macht, hat keinen Anspruch auf Bafög mehr, bis er die fehlenden Scheine erbracht hat. Oder aus Gründen, für die man selbst nur bedingt etwas kann, wer zum Beispiel trotz größter Anstrengungen seine Prüfungen nicht schafft, wird irgendwann zwangsexmatrikuliert und verliert somit auch jeden Baföganspruch.
Ist dies erst einmal passiert, steht man als meist unvermögender Student, vor einem großen Problem. Wie bezahlt man die Miete, wo nimmt man das Geld für den nächsten Semesterbeitrag her, wie finanziert man sein täglich Brot?
Wohngeld gibts im Rathaus
Zumindest für einen Teil der Fragen kann man in der Wohngeldstelle im Rathaus eine Antwort finden. Doch wer ist wohngeldberechtigt? Was muss man tun um berechtigt zu sein? Und wo kriegt man überhaupt einen Antrag her? Viele Studierende scheuen sich vor einem Wohngeldantrag, weil eben diese Fragen meist offen bleiben und sich so manches Vorurteil hartnäckig in den Köpfen hält. Doch damit ist jetzt Schluß, denn die nu hat für euch nachgefragt, wie das mit dem Wohngeld genau läuft.
Zunächst ist zu sagen, dass Studierenden, deren eigenes Einkommen oder das der Eltern schon das vorgegebene Limit des Bafögamts übersteigt, es auch beim Wohngeldamt gar nicht erst versuchen sollten. Wer durch sich selbst oder durch seine Eltern locker versorgt werden kann, hat keinen Anspruch auf Unterstützung durch Wohngeld. Wer wie oben erklärt jedoch seinen Baföganspruch verloren hat, kann Wohngeld beziehen. Auch wer über die Förderungshöchstdauer des Bafög hinaus noch studieren muss, findet Hilfe. Hierzu ist es jedoch nötig, die eigenen Einnahmen und Ausgaben klar darzulegen, natürlich muss auch ein Mietvertrag vorhanden sein, denn wer keine Wohnung hat, braucht selbstverständlich auch kein Wohngeld. Soweit, so gut. Wie wird die Höhe des Wohngeldes nun berechnet? Sobald man seine Einnahmen (hierzu zählen auch Kindergeld, Unterhalt der Eltern, Halbwaisen- oder Waisenrente und natürlich Geld, dass man in einem Nebenjob verdient) und Ausgaben (Wohnung, eventuell ein Auto, Versicherungen, Strom und Wasser etc.) exakt belegt hat, wird anhand des Arbeitslosengelds II der Betrag errechnet, den das Amt dazugeben kann. Man beachte, dass der eigene Lebensunterhalt schon vorher gesichert sein sollte, denn das Wohngeld ist nur eine Zugabe zur Miete und nicht etwa zum Lebensunterhalt. Wichtig ist, dass eine Krankenversicherung bestehen muss. Bis zum 25ten muss sich eine Krankenversicherung zulegen, nicht nur um wohngeldberechtigt zu sein.
Bei Wohngemeinschaften ist es wichtig, dass man tatsächlich nur eine Wohngemeinschaft bildet und nicht etwa eine gewerbliche Gemeinschaft besteht.
Was man bei einem Antrag überdies bedenken sollte, ist, das nicht rückwirkend gezahlt
wird, sondern erst vom Antragsmonat an. Ein wichtiger Unterschied zwischen Wohngeld und Bafög besteht außerdem darin, dass Wohngeld nicht zurückgezahlt werden muss. Dafür ist der Betrag, den man durch das Wohngeld bekommt meist nicht so hoch, wie der Bafögbetrag, da mit dem Wohngeld nur die Differenz zwischen dem Grundbedarf an Lebensunterhalt, und dem, was tatsächlich zur Verfügung steht, ausgeglichen wird. Der Antrag muss jedes Jahr neu gestellt werden, entsprechende Formulare fi ndet ihr entweder im Rathaus oder im Internet unter „wohngeldantrag.de“ oder auf der Seite des Rathauses; hier findet ihr auch Telefonnummern zur weiteren Beratung.
Also: Keine Panik, wenn das Bafögamt den Geldhahn zudreht.